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Buchhaltung eröffnen

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Sobald der Kontenplan in der Excel-Software von vereinsbuchhaltung.ch eingegeben (oder die gelben Zellen vom Vorjahr kopiert) ist, muss das neue Geschäftsjahr in der Buchhaltung eröffnet werden. Dies geschieht mit den so genannten Eröffnungsbuchungen. Ziel dieser Eröffnungsbuchungen ist, dass die Bilanz nach den Eröffnungsbuchungen wieder so ausschaut, wie im Vorjahr die Bilanz nach der Gewinn-/Verlustverteilung.

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Am besten nutzt man für die Eröffnungsbuchungen ein Eröffnungskonto mit der Nummer 9999. Das Konto wird im Kontenplan unter allen Ertragskonten eingetragen.

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Kontenplan Bilanzkonten.PNG

Kontenplan Bilanzkonten

 

Die Schlussbilanz II (Schlussbilanz nach der Gewinnverteilung) des vorhergehenden Jahres hat so ausgeschaut:

 

Schlussbilanz Vorjahr.PNG

Schlussbilanz II des Vorjahres

 

Anleitung

 

Die Video-Anleitung sowie die folgenden Screenshots zeigen Ihnen wie die Buchungen aussehen könnten.

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Im Kontenplan des zu eröffnenden Jahres sind die folgenden Aktiv- und Passivkonten sowie als letztes Konto das Eröffnungskonto vorhanden:

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Die folgenden Buchungen sind in unserem Beispiel nötig, um die Buchhaltung wieder zu eröffnen.

(Als Beleg dient die Schlussbilanz II des vorhergehenden Jahres.)

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Eröffnungsbuchungen.PNG

Journal der Eröffnungsbuchungen

 

Sind diese Buchungen korrekt gemacht, zeigt ein erster Blick auf die Bilanz folgendes Bild:

 

Bilanz_nach_Eröffnungsbuchungen.png

Beispielbilanz nach den Eröffnungsbuchungen

 

Wichtig: Nach den Eröffnungsbuchungen muss der Saldo des Eröffnungskontos 0 sein. Ist dies nicht der Fall, ist möglicherweise der Gewinn/ Verlust noch nicht mit einem Aktiv- oder Passivkonto verrechnet.

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Randbemerkung: Wenn Sie sich durch das Beispiel durcharbeiten, werden bei Ihnen die Titel der Kontengruppen (liquide Mittel etc.) wahrscheinlich nicht ganz ausgeschrieben erscheinen. Dies können Sie vor dem Abschluss der Buchhaltung noch ändern. Wenn Sie die Titel durch löschen entsprechender Formeln in den Zellen rechts der Titelzellen schon Anfang eines Geschäftsjahres löschen, könnte dies zu Unannehmlichkeiten führen.

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Nach den Eröffnungsbuchungen müssen die transitorischen Aktiven und die transitorischen Passiven zurückgebucht werden, sofern entsprechende transitorische Aktiven oder Passiven (genannt Abgrenzungen) gemacht wurden. (Im Beispiel oben gibt es keine transitorischen Passiven.)

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