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Revision von Vereinen

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Oft eine Formsache und trotzdem ist sie von grosser Wichtigkeit! Kleine Vereine sind in der Schweiz in den meisten Fällen nicht revisionspflichtig. Trotzdem führen die meisten Vereine eine interne Revision durch. Der Revisor prüft:

  • (stichprobenartig) ob die Belege eines Geschäftsjahres vorhanden sind,

  • ob die Anfangsbestände mit den Beständen der letzten Bilanz übereinstimmen,

  • ob die Salden der Post- und Bankkonten mit der Buchhaltung übereinstimmen,

  • die Kasse und eventuell weitere Vermögensbestände mit dem Endbestand in der Buchhaltung übereinstimmen,

  • die Bilanz und die Erfolgsrechnung vorhanden ist und korrekt ist.

 

Der Revisor schreibt anschliessend einen Bericht mit einer Empfehlung an die Generalversammlung/ Mitgliederversammlung. Finden Sie hier ein Muster eines Revisorenbericht.

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Der interne Revisor prüft nicht, ob die Ausgabenhöhe mit dem Budget übereinstimmt.

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Hinweise, unter welchen Umständen ein Verein revisionspflichtig ist, finden Sie hier.

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